AGB
1. Vermittlungsgegenstand
Die Firma Arbeitsvermittlung 24 vermittelt in fremdem Namen Saisonarbeitskraefte aus EU Beitrittlaendern nach den rechtlichen Bedingungen der BRD und den Bestimmungen des Arbeitsamtes.
2. Vermittlungsleistungen
Der Auftraggeber erteilt der Vermittlungsagentur zum Zwecke der Vermittlung von geeigneten Arbeitskraeften einen Vermittlungsauftrag.
Die Vermittlungsagentur tritt lediglich als Vermittler und nicht als Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten auf.
Den spaeteren Vertrag schliesen Sie als Auftraggeber mit unseren Auslaendischen Parnteragenturen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vermittlungsagentur, bei der Auswahl der geeigneten Arbeitskraft durch sachgerechte Auskunft (Anzahl der Arbeitkraefte,Unterkunft...)per Mail, Kontaktformular oder Telefonisch zu unterstuetzen.
3. Arbeitsbeschreibung
Saemtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber. Die Vermittlungsagentur uebernimmt keine Haftung fuer die Richtigkeit und Vollstaendigkeit der Angaben.
4. Provisionsanspruch
Mit Abschluss eines Vorvertrages,Anforderungsbogen und des darauf folgenden Arbeitsvertrages (muendlich/schriftlich) ueber ein von der Vermittlungsagentur nachgewiesenen Arbeitskraft entsteht kein Provisionsanspruch der Arbeitsvermittlung 24 . Diese Kosten werden von der Auslaendischen Arbeitsagentur getragen.
5. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von der Vermittlungsagentur zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge fuer weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet Schadenersatz in voller Hoehe der Provision an die Vermittlungsagentur zu bezahlen. Dies gilt auch bei wiederholtem Aufenthalt bei demselben, oder verschiedenen von der Vermittlungsagentur mitgeteilten Arbeitgeber. In derartigen Faellen ist erneut eine Provision wie bei ordentlicher Vermittlung der Vermittlungsagentur zu entrichten.
7. Erfuellungsort/Gerichtsstand
Bei Vertragsabschluss mit Kaufleuten, ist Taegerwilen Erfuellungsort und Gerichtsstand.
Untermenü |